Antragsformular
Verbände und Vereine können (über ihre Verbände) bei der Kontaktstelle Musik Anträge für Förderung beantragen.
Ablauf Antragsstellung
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Der Antrag muss vor der Bewerbung und Durchführung digital über das Websiteformular gestellt werden.
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Der Antrag kann von einem Verband gestellt werden, welcher Mitglied in der Kontaktstelle Musik ist oder von einem Verein des Verbandes. Wenn der Antrag von einem Verein gestellt wird, ist der zuständige Verband im Formular ebenfalls aufzuführen. Der Verband muss den Antrag gegenüber der Kontaktstelle Musik befürworten. Dies ist dem Vorstand der Kontaktstelle Musik per Mail mitzuteilen.
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Der Antrag muss vor der Bewerbung und Durchführung der Veranstaltung genehmigt sein.
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Der Vorstand der Kontaktstelle Musik trifft sich quartalsweise und entscheidet dort über die eingegangenen Anträge. Der Vorstand der Kontaktstelle Musik wird dabei von den Fachbereichsleitern beraten.
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Der Beschluss wird umgehend per Mail mitgeteilt.
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Die Voraussetzung für eine Auszahlung entnehmen Sie dem Punkt „Voraussetzung für die Auszahlung der Bezuschussung“.
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Die Auszahlung erfolgt an den antragstellenden Verband bzw. Verein.
Vorstandssitzungen
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Der Antrag muss spätestens eine Woche vor der entsprechenden Vorstandssitzung vorliegen.
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Termine 2026
Do 09.04.
Do 02.07.
Do 08.10.
Wie hoch ist die Summe der Bezuschussung?
- Für die Höhe der Bezuschussung werden nur die förderfähigen Kosten berücksichtigt. Förderfähige Kosten sind Kosten für Dozierende (Honorar, ggf. Reisekosten und Übernachtungskosten), Noten, Gema und Raummiete.
Von diesen Kosten werden die weiteren Zuschüsse abgezogen. -
Bei der Bezuschussung handelt es sich um ein Defizitausgleich. Seitens der Kontaktstelle Musik wird bis zur Hälfte des nachgewiesenen Defizits übernommen. Die maximale Höhe des Defizitausgleichs wird mit dem Beschluss mitgeteilt.
Was sind die Voraussetzungen für die Auszahlung der Bezuschussung?
Voraussetzung für die Auszahlung sind:
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Kreisweite Ausschreibung der Veranstaltung mit Erwähnung (Text oder Logo) der Kontaktstelle Musik.
- Zur Verfügungstellung der Ausschreibung an die Kontaktstelle Musik zur Verbreitung auf den eigenen Plattformen (Internetseite, Social Media).
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Einreichen des Abrechnungsformular der Kontaktstelle Musik (inkl. relevanter Rechnungsbelege) zur Darlegung des Defizits.
Dies hat spätestens 4 Wochen nach Durchführung der Veranstaltung zu erfolgen (20.12. Kassenschluss).
Bei Verzögerungen in der Abrechnung ist die Kontaktstelle Musik rechtzeitig seitens des Antragsstellers zu informieren. -
Einreichen von Bildern und eines Infotext zur durchgeführten Veranstaltung, welche seitens der Kontaktstelle Musik veröffentlicht werden dürfen (Internetseite und Social Media).
Was ist förderfähig und was ist nicht förderfähig?
Bei Unsicherheiten bezüglich der Förderfähigkeit wenden Sie sich gerne vor der Antragsstellung an den Vorstand der Kontaktstelle Musik.
Förderfähig sind:
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Kosten für Dozent*innen
(Honorar, Reisekosten und Übernachtungskosten (Richtwert 100€ p. N.)) -
Noten und Gema-Kosten
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Raumkosten
Nicht förderfähig sind beispielsweise:
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Verpflegung
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Kauf von Instrumenten
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Übernachtungskosten von Teilnehmenden